Meine Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet für Sie in der Regel keine oder nur sehr geringe Wartezeiten.
Die Behandlung muss bei gesetzlich krankenversicherten Patienten innerhalb von 14 Tagen nach Rezeptausstellung begonnen werden.
Patienten, die wegen Berufserkrankungen, Berufsunfällen oder Schulunfällen eine Heilmittelverordnung zu Lasten einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse haben, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Rezeptausstellung mit der Behandlung beginnen.
Dies gilt nicht, wenn Ihr Arzt auf Ihrem Rezept in der Rubrik „Behandlungsbeginn spätestens am“ einen späteren Termin notiert. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen maximal 14 Tage liegen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nur so ist es möglich, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Bei nicht rechtzeitiger Absage müsste ich Ihnen die Ausfallzeit – je nach Kassen- oder Privatsatz – in Rechnung stellen.